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In Deutschland gibt es rund 120.000 Vermögensmillionäre.
Sie gelten als die Reichen im Lande. Damit sind ihnen zwei Dinge ganz
sicher: Neid und immer neue Begehrlichkeiten des Fiskus. Wer da glaubt,
von einer Million als Bonvivant gut leben zu können, der kennt
das deutsche Steuerrecht schlecht. Stellen wir uns den steuerehrlichen
Herrn Michel vor, der eine Million erarbeitet oder geerbt hat. Vielleicht
ist er ein Winzer, der sich zur Ruhe gesetzt und die Weinberge verkauft
hat, vielleicht ist er auch ein in die Jahre gekommener Handwerker
oder Zahnarzt. Jedenfalls will Herr Michel, da er keine weiteren Einkünfte
hat, von dieser Million leben. Er beschliesst also: keine Segeljacht
in Marbella und keine Villa im Tessin. Vielmehr legt er seine Million
in festverzinslichen Wertpapieren an. Dazu wählt er zum Beispiel
Bundesobligationen. Der Staat bietet ihm für diese fünfjährigen
Papiere zur Zeit 6,09 Prozent. Herr Michel bekommt also 60.900 DM
brutto im Jahr. Nun macht Herr Michel seine Steuererklärung,
verrechnet den Zinsabschlag mit seiner Einkommensteuerbelastung, macht
Freibeträge geltend, nutzt abzugsfähige Sonderausgaben und
den Altersentlastungsbeitrag. Mit einigem Geschick reduziert er sein
zu versteuerndes Einkommen so auf nur mehr 45.000 DM. Darauf hat er
dann knapp 10.500 DM Steuern zu zahlen. Es bleiben ihm von seinem
Zinsertrag also 50.400 DM übrig. Doch damit nicht genug. Nun
wird dem treuen Michel - er hat schliesslich ein Vermögen - noch
Vermögensteuer abverlangt. Wieder nutzt er alle Freibeträge,
reduziert sein steuerpflichtiges Vermögen auf 920.000 DM, und
doch greift der Fiskus kräftig zu. Wenn es nach den neuesten
Plänen der Regierung geht, muss Michel ein Prozent des Gesamtbetrages
zahlen. Für ihn bedeutet das, noch einmal 9.200 DM an den Staat
zu überweisen. Seine Bilanz: Für die Million Anlagekapital
in Bundesobligationen behält er am Ende 41.200 DM Zinsertrag
übrig - genausoviel wie die Inflationsrate, die derzeit Michels
D-Mark entwertet. Das Fazit: Der steuerliche Millionär muss unter
den gegenwärtigen Umständen froh sein, wenn er keinen realen
Vermögensverlust erleidet.
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